Der Begriff deutscher Kaiser hat drei miteinander verbundene Bedeutungsdimensionen. Ideengeschichtlich verweist er erstens auf die im 19. Jahrhundert wirksam werdende Verbindung von Monarchievorstellungen und nationalen Einheitsideen. Verfassungsgeschichtlich bezeichnet er zweitens das im Staatsaufbau des Deutschen Kaiserreiches verankerte Amt des Kaisers als konstitutionelles Staatsoberhaupt. Ereignisgeschichtlich umfasst er drittens die konkrete historische Ausübung dieses Amtes von der Reichsgründung 1871 bis zum Ende der Monarchie in Deutschland 1918. Nachdem Kaiser Franz Ⅱ. 1806 auf den Druck Napoleons hin das Kaisertum des Heiligen Römischen Reiches für erloschen erklärt hatte, forderten national gesinnte Kreise im Adel und Bürgertum eine Restauration dieses Amtes. Befürworter dieser Idee sahen die Rückkehr von Franz Ⅱ. auf einen „deutschen Kaiserthron“ vor, obwohl das Heilige Römische Reich eine dynastisch, christlich und ständisch geprägte Herrschaftsordnung ohne nationale Staatsidee gewesen war und zudem Gebiete umfasste, die sprachlich und kulturell nicht einer deutschen Nation zugerechnet wurden. Andere, von der Romantik geprägte Vertreter der restaurativen Kaiseridee verbanden ihre Vorstellungen mit Volkssagen um den Stauferkaiser Friedrich I. In Literatur, Theater und bildender Kunst entstand dabei das Bild einer mythisch überhöhten Gestalt, die Deutschland vor einer (erneuten) französischen „Fremdherrschaft“ bewahren, die Einigung der Nation vollziehen und zu neuer Größe führen sollte. – Mehr erfahren …