Der Rechts­schutz typo­grafi­scher Gestal­tungen umfasst die ver­schiede­nen Formen des recht­lichen Schutzes von Schrift­gestal­tungen sowie ihrer techni­schen Umset­zung. Geschützt können bei­spiels­weise sein: die graphi­sche Gestal­tung von Schrift­arten oder hand­schrift­lichen Erzeug­nissen; die eine Schrift­art imple­mentie­rende Computer­schrift (Font); sowie die Gestal­tung von Text­satz und Noten­stich­bildern. Diese Schutz­gegen­stände sind in recht­licher Hinsicht jeweils getrennt von­einan­der zu betrach­ten. Abhängig von der Rechts­ordnung kommen dabei jeweils unter­schied­liche Schutz­rechte in Betracht, ins­beson­dere das Design- und das Urheber­recht, daneben unter bestimm­ten Voraus­setzungen auch das Marken- und das Wett­bewerbs­recht. In Deutsch­land, Öster­reich und der Schweiz ist das primäre Schutz­instrument für die graphi­sche Gestal­tung typo­grafi­scher Schrift­arten das Design­recht. Für einen urheber­recht­lichen Schutz fehlt es hingegen in vielen Fällen an der erforder­lichen Werk­qualität. In einzel­nen Ländern besteht zudem ein eigen­ständi­ges Schutz­recht an der typo­grafi­schen Anord­nung veröffent­lichter Ausga­ben, unab­hängig vom Schutz der verwende­ten Schriftart selbst. Ein völker­recht­liches Abkom­men aus dem Jahr 1973, das auf einheit­liche Mindest­standards für den Schutz typo­grafi­scher Schrift­arten abzielte, ist mangels einer aus­reichen­den Zahl von Rati­fikatio­nen bzw. Bei­trit­ten nie in Kraft getreten. – Mehr erfahren …