Die heutige Verwaltungsgliederung Berlins besteht seit dem 1. Januar 2001, als Berlin durch eine Verwaltungsreform in zwölf Bezirke aufgeteilt wurde, die die Funktion von Verwaltungsbezirken haben und den unteren Teil der zweistufigen öffentlichen Verwaltung bilden. Bis zum Jahr 2000 gab es in Berlin 23 Bezirke. Im Zuge der letzten Verwaltungsreform (Bezirksgebietsreform) wurde die Zahl durch Fusion von jeweils zwei oder drei Bezirken auf zwölf reduziert. Von den Bezirksfusionen ausgenommen waren die Bezirke Spandau, Reinickendorf und Neukölln, die bereits über 200.000 Einwohner zählten. Gemäß Artikel 66 Absatz 2 der Verfassung von Berlin erfüllen die Bezirke ihre Aufgaben nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung. Die Bezirksverwaltungen sind vorrangig für Angelegenheiten vor Ort in den Bezirken zuständig, etwa die Kultur, die Grünflächen oder die Schulen betreffend. Die Bezirke sind in 97 Ortsteile untergliedert. Mit dem 8. Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes vom 22. Oktober 2008, das mit Beginn der 17. Wahlperiode in Kraft trat, erfolgte eine einheitliche Gliederung aller Bezirksämter in gleiche Strukturen der Fachämter. – Mehr erfahren …