In Südwestdeutschland gab es nach 1810 etliche territoriale Besonderheiten, die nach den 1810 in Paris geschlossenen grenzbereinigenden Verträgen zwischen Baden, Württemberg und Hessen Bestand hatten. Im Sinne dieses Artikels sind dies Enklaven, Exklaven, Kondominate, geteilte Orte sowie andere Territorien mit besonderem Status, die im Bereich der Vorgängerstaaten Baden-Württembergs existierten. Der Artikel gibt an, welche Umstände zu deren Entstehung führten, welche Beziehungen zwischen ihnen bestanden und welchen Änderungen ihr Status seitdem unterworfen war. Das Gebiet des heutigen Landes Baden-Württemberg war im Mittelalter in Hunderte kleiner und kleinster Territorien aufgeteilt. Anfang des 19. Jahrhunderts wurde Südwestdeutschland infolge der napoleonischen Kriege zu größeren Territorien zusammengefasst, so dass schließlich im fraglichen Gebiet nur noch Württemberg, Baden und Hohenzollern sowie einige Exklaven von Hessen-Darmstadt bestanden. – Mehr erfahren …