Die heutige Verwaltungs­gliederung Berlins besteht seit dem 1. Januar 2001, als Berlin durch eine Verwaltungs­reform in zwölf Bezirke auf­geteilt wurde, die die Funktion von Verwaltungs­bezirken haben und den unteren Teil der zwei­stufigen öffentlichen Verwaltung bilden. Bis zum Jahr 2000 gab es in Berlin 23 Bezirke. Im Zuge der letzten Verwaltungs­reform (Bezirks­gebiets­reform) wurde die Zahl durch Fusion von jeweils zwei oder drei Bezirken auf zwölf reduziert. Von den Bezirks­fusionen ausgenommen waren die Bezirke Spandau, Reinicken­dorf und Neu­kölln, die bereits über 200.000 Einwohner zählten. Gemäß Artikel 66 Absatz 2 der Verfassung von Berlin erfüllen die Bezirke ihre Aufgaben nach den Grund­sätzen der Selbst­verwaltung. Die Bezirks­verwaltungen sind vorrangig für Angelegen­heiten vor Ort in den Bezirken zuständig, etwa die Kultur, die Grün­flächen oder die Schulen betreffend. Die Bezirke sind in 97 Ortsteile untergliedert. Mit dem 8. Gesetz zur Änderung des Bezirks­verwaltungs­gesetzes vom 22. Oktober 2008, das mit Beginn der 17. Wahl­periode in Kraft trat, erfolgte eine ein­heitliche Gliederung aller Bezirks­ämter in gleiche Strukturen der Fach­ämter. – Mehr erfahren …