Der Begriff deutscher Kaiser hat drei miteinander verbundene Bedeutungs­dimensionen. Ideen­geschichtlich verweist er erstens auf die im 19. Jahr­hundert wirksam werdende Verbindung von Monarchie­vorstellungen und nationalen Einheits­ideen. Verfassungs­geschichtlich bezeichnet er zweitens das im Staats­auf­bau des Deutschen Kaiser­reiches verankerte Amt des Kaisers als konstitutionelles Staats­oberhaupt. Ereignis­geschichtlich umfasst er drittens die konkrete historische Ausübung dieses Amtes von der Reichs­gründung 1871 bis zum Ende der Monarchie in Deutschland 1918. Nachdem Kaiser Franz Ⅱ. 1806 auf den Druck Napoleons hin das Kaiser­tum des Heiligen Römischen Reiches für erloschen erklärt hatte, forderten national gesinnte Kreise im Adel und Bürger­tum eine Restauration dieses Amtes. Befür­worter dieser Idee sahen die Rück­kehr von Franz Ⅱ. auf einen „deutschen Kaiser­thron“ vor, obwohl das Heilige Römische Reich eine dynastisch, christlich und ständisch geprägte Herr­schafts­ordnung ohne nationale Staats­idee gewesen war und zudem Gebiete umfasste, die sprachlich und kulturell nicht einer deutschen Nation zugerechnet wurden. Andere, von der Romantik geprägte Vertreter der restaurativen Kaiser­idee verbanden ihre Vor­stellungen mit Volks­sagen um den Staufer­kaiser Friedrich I. In Literatur, Theater und bildender Kunst entstand dabei das Bild einer mythisch über­höhten Gestalt, die Deutschland vor einer (erneuten) französischen „Fremd­herrschaft“ bewahren, die Einigung der Nation voll­ziehen und zu neuer Größe führen sollte. – Mehr erfahren …